FAQ - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN UND ANTWORTEN
Weshalb ist die Teilnahme in einem Qualitätssicherungsprogramm vorteilhaft?
- Wenn Sie ihre Tiere an einen grösseren Abnehmer verkaufen, müssen Sie sich dringend einem Qualitätssicherungssystem anschliessen. Bei einigen Schlachtbetrieben werden nur noch Tiere übernommen, welche unter dem Gütesiegel "SUISSE GARANTIE" vermarktet werden können. Voraussetzung für SUISSE GARANTIE ist unter anderem die Teilnahme in einem Qualitätssicherungsprogramm wie QM-Schweizer Fleisch.
- Werden die Tiere regional (via Dorfmetzger, Direktvermarktung, etc.) verkauft, kann es durchaus sein, dass keine spezielle Qualitätssicherung verlangt wird. In diesen Fällen klären Sie die Situation am Besten frühzeitig mit Ihren Abnehmern ab, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Was bedeutet "SUISSE GARANTIE"?
Wie kann sich ein QM-Schweizer Fleisch Produzent beim Abnehmer ausweisen?
Was sind die Anforderungen von QM-Schweizer Fleisch?
Wer ist von der ÖLN Pflicht betroffen?
Was machen Bewirtschafter, die nicht mehr im ÖLN Programm aktiv sind, z.B. wegen Altersgrenze?
Muss ich auch den ÖLN (Ökologischer Nachweis) erbringen, auch wenn ich nur wenige Schafe halte und kein eigenes Land bewirtschafte?
Was ist die Mindesthaltedauer bevor ein Tier den Status QM-Schweizer Fleisch erhält?
Warum eine Alp mit QM-Schweizer Fleisch auszeichnen?
Was kostet die Teilnahme bei QM-Schweizer Fleisch?
Warum muss ich eine Mehrwertssteuer auf die Jahresbeiträge zahlen?
Wie kann ich mich bei QM-Schweizer Fleisch anmelden?
Was tun bei einer Betriebsaufgabe?
Betriebsaufgabe unter dem Jahr: Muss die ganze Jahresrechnung bezahlt werden?
Was tun bei einer Betriebsübergabe?
Wieso finde ich keine Faxnummer von Agriquali/QM-Schweizer Fleisch auf der Webseite?
Was muss auf meiner QM-Vignette draufstehen?