FAQ - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN UND ANTWORTEN
- Wenn Sie ihre Tiere an einen grösseren Abnehmer verkaufen, müssen Sie sich dringend einem Qualitätssicherungssystem anschliessen. Bei einigen Schlachtbetrieben werden nur noch Tiere übernommen, welche unter dem Gütesiegel "SUISSE GARANTIE" vermarktet werden können. Voraussetzung für SUISSE GARANTIE ist unter anderem die Teilnahme in einem Qualitätssicherungsprogramm wie QM-Schweizer Fleisch.
- Werden die Tiere regional (via Dorfmetzger, Direktvermarktung, etc.) verkauft, kann es durchaus sein, dass keine spezielle Qualitätssicherung verlangt wird. In diesen Fällen klären Sie die Situation am Besten frühzeitig mit Ihren Abnehmern ab, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
SUISSE GARANTIE ist ein Gütesiegel für Schweizer Produkte. Damit die Produkte mit SUISSE GARANTIE ausgezeichnet werden dürfen, werden folgende Punkte vorausgesetzt:
- Die Rohstoffe sind zu 100% in der Schweiz hergestellt und verarbeitet
- Es werden keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) eingesetzt
- Die Produzenten erbringen den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) und
- Die Produzenten sind einem anerkannten Qualitätssicherungsprogramm (QM-Schweizer Fleisch oder Labelprogramm) angeschlossen
QM-Schweizer Fleisch Produzenten erhalten Selbstklebeetiketten (Vignetten). Darauf stehen alle für den Handel benötigten Daten (Name, Adresse, anerkannte Tierkategorien, TVD Nummer). Diese Vignetten kleben Sie beim Verkauf eines Tieres auf das "Begleitdokument für Klauentiere".
Betriebe, welche nach QM-Schweizer Fleisch produzieren, müssen den ÖLN (Ökologischer Leistungsnachweis) erfüllen und sich an die Tierschutzgesetzgebung halten. Zudem schreibt QM-Schweizer Fleisch weitergehende Anforderungen z.B. an die Fütterung (GVO-frei, nachhaltige Soja) vor. Weitere Details finden Sie in den Produktionsrichtlinien von QM-Schweizer Fleisch. Diese können Sie von unserer Webseite herunterladen. Falls Sie ein gedrucktes Exemplar wünschen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
- Alle QM-Produzenten sind verpflichtet, nach den Richtlinien des ÖLN (Ökologischer Leistungsnachweis) zu produzieren. Dies unabhängig von der Frage, ob Direktzahlungen bezogen werden.
- Betriebe ohne Landbewirtschaftung müssen die verbleibenden Punkte des ÖLN erfüllen: Stofflicher Gewässerschutz (ausgeglichene Nährstoffbilanz, resp. bewilligte Hofdüngerabnahmeverträge) und den baulichen Gewässerschutz (Güllelagerraum in Ordnung resp. von der zuständigen Fachstelle des Kantones anerkannt). Die Erfüllung des Tierschutzes ist in der Kontrolle von QM-Schweizer Fleisch inbegriffen. Die Bewirtschafter müssen sich über die Einhaltung dieser Auflagen ausweisen können!
- Nicht Direktzahlungsberechtigte (z.B. wegen Alters-, Einkommens-, oder Vermögensgrenze) müssen weiterhin sämtliche Richtlinien (Aufzeichnungspflicht, Ökoflächen, Kontrollen, etc. ) des ÖLN erfüllen und von einem anerkannten Kontrolldienst überprüfen und bestätigen lassen.
Sie schreiben sich wieder im ÖLN Programm ein, auch wenn sie trotzdem keine Direktzahlungen erhalten. Der direkte Kontakt mit dem kantonalen Kontrolldienst ist in der Regel von Vorteil.
Ja, für die Teilnahme bei QM-Schweizer Fleisch ist die Erfüllung des Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) Pflicht. Wenn Sie kein eigenes Land bewirtschaften, besteht allenfalls die Möglichkeit den ÖLN in einer vereinfachten Form zu erfüllen. Für die Anmeldung und weiteren Auskünfte zum ÖLN sind die kantonalen Landwirtschaftsämter zuständig.
- Kühe1, Bankvieh, Schlachtmoren, Eber, Ziegen und Böcke: 5 Monate
- Kälber, Mastschweine und Mastkaninchen: gesamte Mastdauer
- Gitzi und Jungziegen: gesamte Lebensdauer
- Mastlämmer2, Jährlinge, Mutterschafe und Widder: 3 Monate
- Zuchtkaninchen: 2 Monate
1Milch von bisher nicht QM-konformen Tieren, welche zuvor GVO-Futter erhalten haben (z.B. Importtiere), darf während 3 Monaten nicht mit der QM-Auszeichnung abgeliefert werden.
2Für Lämmer, welche unmittelbar vor der Schlachtung während der ganzen Alpsaison auf einer Alp gesömmert wurden, ist die minimale Aufenthaltsdauer erfüllt.
Tiere der Rindviehgattung, Schafe und Ziegen, die von einem anerkannten Heimbetrieb aus auf die Alp gehen und wieder auf diesen zurückkommen, bleiben für QM-SF anerkannt – auch wenn die Alp nicht für QM-SF angemeldet und anerkannt ist. Tiere, die direkt von einer nicht anerkannten Alp aus zur Schlachtung verkauft werden, sind nicht für QM-SF anerkannt. Ebenso sämtliche Schweine, die auf einer nicht anerkannten Alp den Sommer verbringen.
- Die Teilnahme bei QM-Schweizer Fleisch kostet im ersten Jahr 86 Franken, (exkl. MwSt). Für alle, die sich im "normalen Verfahren" eingeschrieben haben, ergeben sich noch zusätzliche Kosten für die Eintrittskontrolle, die je nach Betriebsgrösse, Kanton und Kontrolldienst unterschiedlich ausfallen können (zwischen 40 und 100 Franken).
- Ab dem zweiten Jahr beträgt die Jahresgebühr 56 Franken (exkl. MwSt). Dazu kommt alle 2-3 Jahre eine Folgekontrolle, deren Kosten sich im Rahmen der Eintrittskontrolle bewegen.
- Weitere Produktionsstätten (weitere TVD-Nr. des gleichen Betriebes) können für je 16 Franken pro Jahr ebenfalls zertifiziert werden.
- Die Mitgliedschaft gilt immer für ein ganzes Kalenderjahr. Bei Ein-/Austritten unter dem Jahr ist somit immer die volle Jahresgebühr zu bezahlen.
Entscheidend für die Mehrwertssteuerpflicht von Beiträgen ist, ob ein Leistungsaustausch zwischen der Organisation und dem Kunden stattfindet. Erhält der einzelne Kunde für den von ihm geleisteten Beitrag eine konkrete Dienstleistung, unterliegt der Beitrag einer Mehrwertsteuerpflicht.
Für die Jahresgebühr, die wir Ihnen berechnen, erhalten Sie von uns die Auszeichnung QM-Schweizer Fleisch mit den notwendigen Vignetten.
Für die Bestellung der Anmeldeunterlagen füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Sie können auch direkt die Vereinbarung QM-Schweizer Fleisch ausfüllen und uns zukommen lassen:
- Falls die Tierhaltung aufgegeben wird, müssen Sie die Vereinbarung mit QM-Schweizer Fleisch künden.
- Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
- Betriebsaufgaben auf den 31.12. müssen bis zum 30.09. gemeldet werden, ansonsten verlängert sich Ihre Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr.
Ja. Die Mitgliedschaft ist jeweils für ein ganzes Kalenderjahr gültig, für welches Sie zu Jahresbeginn die gültigen Vignetten erhalten haben. Diese Leistungen werden Ihnen mit der Jahresrechnung für das laufende Jahr verrechnet. Auch bei einer Betriebsaufgabe während des laufenden Jahres, erfolgt die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft auf Ende Kalenderjahr.
- Bitte nehmen Sie rechtzeitig mit uns Kontakt auf und melden Sie uns die Änderung.
- Betriebsübergaben per 1. Januar müssen bis zum 31. Oktober gemeldet werden, damit sie für den Vignettenversand im neuen Jahr berücksichtigt werden können. Nachträgliche Meldungen sind gebührenpflichtig (20.- Fr., exkl. MwSt.).
Mit der Umstellung im Jahr 2018 der Telefonie auf die digitale Technologie (VoIP) wird Fax (analog) nicht mehr unterstützt. Aus diesem Grund verfügen wir über keine Faxnummer mehr. Wir sind jedoch überzeugt, dass es heute verlässliche Alternativen für den Fax gibt. Benutzen Sie für Ihr Anliegen unser Kontaktformular, senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns während den Bürozeiten an (056 462 51 12). Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen oder Unklarheiten zur Verfügung.
Es ist wichtig, dass Sie nach Erhalt der QM-Vignetten jedesmal deren Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen. Sind alle Tierkategorien aufgeführt, werden BTS/RAUS-Programme erfüllt und ist die Adresse korrekt? Die QM-Schweizer Fleisch schliesst Schäden, die infolge Verwendung fehlerhafter Vignetten entstanden sind, gem. den AGB aus (siehe Produktionsrichtlinie Abschnitt VI, Haftung). Melden Sie uns deshalb Änderungen umgehend. Die Erklärungen zur QM-Vignette finden Sie hier.