AUFNAHMEVERFAHREN

Vereinfachtes Verfahren für Verkehrsmilchproduzenten (nur Rindvieh)

Damit Verkehrsmilchproduzenten für die Kategorie Rindvieh im vereinfachten Verfahren ins QM-Schweizer Fleisch aufgenommen werden können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Einhaltung der Qualitätssicherung Milch (QS-Milch)
  • Keine Beanstandungen beim baulichen und qualitativen Tierschutz beim Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN)
  • Die QM-Bestimmungen, insbesondere auch jene, welche nicht Bestandteil des ÖLN respektive der QS-Milch sind, gelten für alle auf dem Betrieb gehaltenen Rindviehkategorien (detaillierte Bestimmungen siehe Dokumente, Richtlinien).
  • Mastkälber und Banktiere stammen aus der eigenen Aufzucht. Wird Kälber- oder Grossviehmast mit zugekauften Tieren betrieben, wird das ordentliche Anerkennungsverfahren für Mastbetriebe eingeleitet (Entscheid wird durch die QM-Geschäftsstelle aufgrund der Angaben des Produzenten auf der Vereinbarung gefällt).

Ablauf

Die Abläufe bis zur Anerkennung eines Produzenten für das Qualitätsmanagement Schweizer Fleisch präsentieren sich wie folgt:

  • Herunterladen der QM-Unterlagen (Richtlinie und Vereinbarung) durch den Interessenten auf der Homepage
  • Anmeldung des Produzenten für das QM-Schweizer Fleisch durch Zustellung der unterzeichneten Vereinbarung an die QM-Geschäftsstelle
  • Eingangsbestätigung an den Kandidaten und Auslösung der Kontrolle durch die QM-Geschäftsstelle (nicht für Verkehrsmilchproduzenten)
  • Kontrolle, ev. Nachkontrolle durch die Kontrollorganisation (nicht für Verkehrsmilchproduzenten)
  • Auswertung des Kontrollberichtes durch die QM-Geschäftsstelle (nicht für Verkehrsmilchproduzenten)
  • Auszeichnung resp. Ablehnung des Produzenten für das QM-Schweizer Fleisch durch die QM-Geschäftsstelle
  • Folgekontrollen / Stichprobenkontrollen im Auftrag der QM-Geschäftsstelle

Labelproduzenten

Labelproduzenten der Programme IP-Suisse, Agri Natura und Bio sind durch die gesamtbetrieblichen Grundanforderungen verpflichtet, die Bestimmungen des QM-Schweizer Fleisch für alle Tierkategorien einzuhalten. Sie erhalten die QM-Anerkennung von ihrer Labelorganisation.

Aufgrund einer Zusammenarbeitsvereinbarung mit Mutterkuh Schweiz (Natura Beef, SwissPrimBeef) sind alle Labeltiere dieser Organisationen als QM-konform anerkannt. Da in diesen Programmen jedoch die QM-Bestimmungen für die Tiere ausserhalb der Labelproduktion nicht beinhaltet sind, können die konventionell gehaltenen Tiere dieser Produzenten somit nicht mit der Bezeichnung QM-Schweizer Fleisch verkauft werden.

Adresse

QM Schweizerfleisch
Agriquali
Laurstrasse 10
5201 Brugg AG

Mail: info@agriquali.ch

Tel. 056 462 51 12

9001 gm de

IQNet gm al