AUFNAHMEVERFAHREN
Ablauf
Die Abläufe bis zur Anerkennung eines Produzenten für das Qualitätsmanagement Schweizer Fleisch präsentieren sich wie folgt:
- Herunterladen der QM-Unterlagen (Richtlinie und Vereinbarung) durch den Interessenten auf der Homepage
- Anmeldung des Produzenten für das QM-Schweizer Fleisch durch Zustellung der unterzeichneten Vereinbarung an die QM-Geschäftsstelle
- Eingangsbestätigung an den Kandidaten und Auslösung der Kontrolle durch die QM-Geschäftsstelle (nicht für Verkehrsmilchproduzenten)
- Kontrolle, ev. Nachkontrolle durch die Kontrollorganisation (nicht für Verkehrsmilchproduzenten)
- Auswertung des Kontrollberichtes durch die QM-Geschäftsstelle (nicht für Verkehrsmilchproduzenten)
- Auszeichnung resp. Ablehnung des Produzenten für das QM-Schweizer Fleisch durch die QM-Geschäftsstelle
- Folgekontrollen / Stichprobenkontrollen im Auftrag der QM-Geschäftsstelle
Labelproduzenten
Labelproduzenten der Programme IP-Suisse, Agri Natura und Bio sind durch die gesamtbetrieblichen Grundanforderungen verpflichtet, die Bestimmungen des QM-Schweizer Fleisch für alle Tierkategorien einzuhalten. Sie erhalten die QM-Anerkennung von ihrer Labelorganisation.
Aufgrund einer Zusammenarbeitsvereinbarung mit Mutterkuh Schweiz (Natura Beef, SwissPrimBeef) sind alle Labeltiere dieser Organisationen als QM-konform anerkannt. Da in diesen Programmen jedoch die QM-Bestimmungen für die Tiere ausserhalb der Labelproduktion nicht beinhaltet sind, können die konventionell gehaltenen Tiere dieser Produzenten somit nicht mit der Bezeichnung QM-Schweizer Fleisch verkauft werden.